AGB
NEXFILM BERLIN
AGB / Mietbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Mietverhältnisse und damit in Zusammenhang stehender Rechtsverhältnisse zwischen Nexfilm und unseren Kunden. Unsere
Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich zu unseren Bedingungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart worden sind! Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit
dem Kunden im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit aus laufender Geschäftsbeziehung. Nach Entgegennahme der Ware gelten die AGB’s für angenommen.
2. Mietgebühr
Die Mietgebühren für die Überlassung der Filmgeräte und dem Zubehör bestimmen sich nach unserer bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste, b.z.w. es wird eine schriftlich abweichende Vereinbarung
getroffen. Für Gerätesätze, die nach der Preisliste mit Zubehör zu Pauschalbeträgen berechnet werden, ist der volle Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters
nicht mitgeliefert werden. Unser Angebot richtet sich an gewerbliche und private Kunden. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes. Angebote
sind grundsätzlich freibleibend!
3. Mietzeit Die Mietzeit wird berechnet ab dem Tag, wo die Geräte gemäß Vertrag/Auftragsbestätigung von Nexfilm zur Verfügung gestellt werden, spätestens jedoch ab Abholung b.z.w. Versand aus unserem Geschäft, bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Ausnahme ist eine einvernehmliche Rücknahme der Geräte. Mindestens läuft sie jedoch bis zur Wiederanlieferung der Geräte. Soweit Nexfilm keinen anderen Ort benennt, erfolgt die zur Verfügungstellung durch Nexfilm und Rückgabe der Geräte durch den Mieter ab/ per Geschäft Nexfilm. Die Geräte sind an dem Auslieferungsort zurückzugeben, an dem sie dem Mieter zur Verfügung gestellt wurden. Die Transportzeit gilt als Mietzeit. Soweit die Geräte vor 14.00 Uhr abgeholt werden ist der volle Tagessatz zu berechnen , das gleiche gilt für die Rückgabe nach 10.00 Uhr. Sonntage und Feiertage werden nur dann nicht mitberechnet, wenn der Mieter nachweisen kann, das die Geräte an diesen Tagen nicht benutzt wurden. Die Mietgebühr ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Für die Verzögerung von Auslieferungsterminen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, übernehmen wir keine Haftung. Verkaufsangebote sind freibleibend.
4. Transport
Nach Absprache können die Geräte versand werden. Die Transportkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Mieters und die Geräte gelten mit Übergabe an den Transporteur als dem Mieter zur Verfügung
gestellt. Der Mieter trägt daher die Transportgefahr. Die vorstehenden Regelungen gelten auch im Falle eines Transportes durch uns oder von uns beauftragte Dritte. Die Kosten der Verpackung trägt der
Mieter. Werden die Geräte ins Ausland versendet verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und trägt Risiko und Kosten.
5. Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemeine mit der jeweiligen Produktion verbundene Haftpflichtrisiko ordnungsgemäß sowie ausreichend zu versichern und auf Verlangen von Nexfilm den Abschluss einer
derartigen Versicherung vorzulegen. Der Mieter hat die Geräte von Nexfilm nach den branchenüblichen Bedingungen für die Versicherung von Filmapparaten zu versichern. Der Mieter haftet bei Verlust,
Diebstahl und Unterschlagung in voller Höhe des Neupreises der angemieteten Geräte. Bei technischen und mechanischen Schäden sowie bei Sturzschäden ist im Mietpreis keine Versicherung enthalten.
Sofern der Mieter eine derartige Versicherung für die von ihm angemieteten Geräte vor oder bei Übergabe nicht Nexfilm nachweist oder nicht im erforderlichem Umfang nachweist, wird Nexfilm auf
ausdrücklichen Wunsch des Mieters die angemieteten Geräte nach den üblichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Filmapparate versichern. Die Kosten dafür werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bleiben unberührt. Bei Verstößen gegen die Obliegenheiten gemäß Allgemeiner Versicherungsbedingungen durch den Mieter ist dieser für evt. Nachteile
verantwortlich und zum Schadeneratz verpflichtet. Nexfilm weist vorsorglich darauf hin, dass dieser Versicherungsschutz diverse Versicherungsausschlüsse, z.B. für vorsätzliches Handeln, unerlaubte
Gebrauchsüberlassung an Dritte, Allmächtigkeitsschäden bei Witterungseinflüssen, mittelbare Schäden aller Art etc., enthält. Im Falle der gewerblichen Weitervermietung unserer Geräte durch den Mieter
ist dieser verpflichtet, die Geräte seinem eigenen Versicherungsschutz zu unterstellen und auftretende Schadensfälle über seine eigene Versicherung abzuwickeln. Die Inanspruchnahme unserer
Versicherung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Jede Weitervermietung oder Weitergabe der Filmtechnik ist untersagt und bedarf der Zustimmung von Nexfilm. Alle Schadensersatzansprüche gehen zu Lasten
des Mieters.
6. Anmietung von Kraftfahrzeugen
Im Fall einer Kraftfahrzeuganmietung, gelten hierfür die Allgemeinen Bedingungen des Kraftfahrzeugmietvertrages von Nexfilm. Sie werden dem Mieter auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
7. Haftung
Der Mieter hat sich bei Übergabe der Geräte (bei Versand unverzüglich nach Anlieferung) von der Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Geräte, sowie des Zubehörs zu überzeugen und
etwaige erkennbare Mängel oder Fehlmengen sofort Nexfilm zu informieren. Mängel, die auch bei sorgfältiger fachmännischer Prüfung anlässlich der Übernahme nicht entdeckt werden konnten, sind nach
ihrer Entdeckung vom Mieter unverzüglich und schriftlich Nexfilm zumelden. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, gelten die Geräte als mängelfrei übergeben.
Sämtliche während der Mietzeit eintretende Beschädigungen, Verschlechterungen und sonstige Veränderungen der Geräte oder dem Zubehör sowie durch derartige Ereignisse adäquat verursachte Folgeschäden
/ Aufwendungen gehen zu Lasten des Mieters.Der Mieter hat ein Verschulden seiner Mitarbeiter, Beauftragten oder sonstiger Personen ( auch des Transporteurs), die aus Anlass der Tätigkeit des Mieters
Kontakt mit den Mietgeräten haben, zu vertreten. Alle während der Mietdauer erforderlichen Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn es handelt sich um die Beseitigung bei oder im
Zusammenhang mit der Übernahme ausdrücklich gemeldeter Mängel oder solcher Mängel bei denen der Mieter nachweist, das diese nicht von ihm oder seinen Mitarbeitern oder sonstigen Personen, deren
Verhalten der Mieter zu verantworten hat, zu vertreten sind.
Eine Haftung von Nexfilm für direkte oder indirekte Schäden, die in Folge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte samt Zubehör entstehen, ist ausgeschlossen. Soweit es sich nicht um bei in Empfangnahme der Geräte ausdrücklich gemeldeter Mängel handelt, ist der Mieter bei Störungen oder Ausfällen weder von der Zahlung der Mietzinsen befreit noch zu dessen Minderung berechtigt. Der Vermieter haftet nicht für unvorhersehbare Folgeschäden. Eine Haftung wegen Fahrlässigkeit des Vermieters ist bei reinen Vermögensschäden ausgeschlossen.
8. Verfügungsgewalt und Eigentumsschutz
Die vermieteten Geräte bleiben in unserem alleinigen Eigentum bzw. mittelbaren Besitz. Jede Überlassung der gemieteten Geräte an Dritte- sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich ist ohne unsere
vorherige ausdrücklich und schriftlich erklärte Einwilligung unzulässig. In jedem Falle einer vertragswidrigen Überlassung an Dritte sind wir zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und zur
Rücknahme der Geräte berechtigt. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze unser Eigentums- bzw. Besitzrechte trägt der Mieter. Das gleiche gilt für den Schaden, der uns durch den Ausfall
unserer Geräte aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Mieter entsteht.
9. Zahlungsbedingungen
Die Mietrechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Eine Aufrechnung gegen die Mietrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, das die Gegenforderung des Mieters
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei einer über 2 Wochen hinausgehende Mietdauer können wir Vorrauszahlungen verlangen. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen
berechnet.
10. Nebenabreden, Gerichtsstand
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keinerlei Gültigkeit, Vereinbarungen die von diesem Allgemeinen Mietbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für
alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis gilt Berlin als Gerichtsstand. Nexfilm ist berechtigt dem Mieter auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand (§§13,17 ZPO) zu verklagen. Sollten einzelne
Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine
ihrem wirtschaftlichen Zweck nächsten kommende Reglung zu ersetzen.